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Wiederaufnahme des organisierten Vereinssports in Thüringen: Was beachtet werden muss!

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

 

nach vielen Wochen des Stillstands dürfen seit dem 13. Mai Thüringens Sportvereine grundsätzlich wieder organisiert Sporttreiben betreiben, sofern die Abstandsregelungen eingehalten werden. Um den Sportbetrieb wirklich wiederaufnehmen zu können, das Infektionsrisiko zu minimieren und keine Ordnungswidrigkeiten zu riskieren, gilt es einige Auflagen zu beachten. Unter anderem müssen die Sportvereine vor der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes ein Infektionsschutzkonzept anfertigen.

 

Der Landessportbund Thüringen hat darüber hinaus Handlungsempfehlungen und Muster erarbeitet, an denen sich die Thüringer Sportvereine orientieren sollten.

 

Hier geht es zu den wichtigsten Informationen, Handlungsempfehlungen und Mustern...