Bestandserhebung 2021 + Vereinsförderung

Bestandserhebung 2021 + Vereinsförderung

Liebe Sportvereine,

 

im Zeitraum vom 01.12.2020 bis 31.01.2021 ist wieder die Meldung Eurer Bestandserhebung und die Beantragung der Vereinsförderung über das Portal www.unser-sportverein.net erforderlich.

Das Portal wird dafür am 01.12.2020 geöffnet.

 

Die Frist für die Abgabe der Daten und des Antrages ist der 31.01.2021.

 

Hinweise zur Bestandserhebung u.a.:

  • alle Vereins- und Funktionärsdaten prüfen und ggf. ändern

  • Überprüfung der Mitgliedsbeiträge (nur bei erforderlichen Mindestbeiträgen ist Antragstellung der Vereinsförderung möglich)

  • notwendige Angabe eines Ansprechpartners (der die Bestandserhebung eingegeben hat) für Rückfragen durch den LSB

  • wenn es Probleme bei der Eingabe gibt, gibt es am Ende ein Bemerkungsfeld, in das ihr Eure Anmerkungen eintragen könnt

 

Hinweise zur Beantragung der Vereinsförderung u.a.:

  • Bestandserhebung muss versendet worden sein, damit ihr die Beantragung starten könnt

  • wenn Freistellungsbescheid vor dem 01.01.2018 liegt, könnt ihr trotzdem den Antrag abgeben → Einreichung des neuen Bescheides beim KSB möglich bis Mitte 2020

  • Hinzufügen vom Lizenzinhabern ausschließlich über die Suche der Lizenznummer möglich → sollte eine Lizenz trotzdem nicht gefunden werden, bitte Name und Nummer im Bemerkungsfeld hinterlegen – der LSB kümmert sich

  • Ausdruck des Antrages → rechtverbindliche Unterschriften → Einreichung beim KSB im Original

 

 

WAS IST NEU?

 

Modul Bestanderhebung:

Eine Zuordnung zur Rubrik „Allgemeiner Sport“ ist nicht mehr möglich. Diese Mitglieder müssen

jenen Sportarten zugeordnet werden, die vorrangig betrieben werden. (siehe Checkliste_Bestandserhebung)

 

Modul Vereinsförderung:

Der Verwendungsnachweis wird nun ebenfalls online erstellt. Zu beachten ist, dass ohne die Ausfüllung des Nachweises eine weitere Bearbeitung bis hin zur Versendung der Antragstellung nicht möglich ist!

Der Bearbeiter benötigt also Kenntnisse, welche Summen in dem Verwendungsnachweis anzugeben sind! (siehe Checkliste_Vereinsförderung)   

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