Start zweier Förderprogramme - Thüringer Ehrenamtsstiftung unterstützt erneut Sportvereine

Weiterführung „Sonderfonds für Vereine in Not" 

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung legt den „Sonderfonds für Vereine in Not“ für eingetragene gemeinnützige Vereine neu auf. Auch Sportvereine sind wieder antragsberechtigt. Beantragt werden können bis zu 4.000 Euro, wenn aufgrund der anhaltenden Pandemie ein finanzieller Engpass nach dem 1. Januar 2021 entstanden mit dem Ziel Existenzbedrohungen abzuwenden. Ein Zahlungsengpass liegt vor, wenn für die Begleichung von Verbindlichkeiten keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 

Auch ein Folgeantrag ist möglich, wenn der Fonds im Sommer 2020 bereits genutzt wurde. Aufgrund des begrenzten Budgets empfiehlt der LSB Thüringen die rechtzeitige Beantragung. Die Antragsfrist läuft bis zum 1. November 2021. 

Frank Krätzschmar, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes freut sich über den Beschluss des Stiftungsrates und sagt: „Aus den Erfahrungen mit dem ‚Sonderfonds für Vereine in Not‘ vom letzten Jahr wissen wir, wie dringend das Geld gebraucht wird – ob es nun die Corona-Soforthilfe ist oder das neue Förderprogramm. Wir hoffen, dass die Angebote rege genutzt werden. Damit wollen wir gemeinsam das vielfältige Vereins- und Verbandsleben Thüringens, auf das wir sehr stolz sind, aufrechterhalten“.

Förderfähige Kosten:

  • Anteilige Kosten für Miete und Pacht, Strom, Nebenkosten
  • Internet- und Telefongebühren
  • Versicherung
  • Verbrauchsmaterial, z.B. Büromaterial, Portokosten
  • Mitgliedsbeiträge in Dachorganisationen
  • Maßnahmen zur digitalen Mitgliederverwaltung, z.B. Lizenzen für Vereinssoftware
  • Kosten für Instandhaltungen (bis 800,- Euro brutto)
  • Stornokosten für Veranstaltungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.) 

 

weitere Infos und Antragsformular

 

Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ unterstützt mit bis zu 5.000 Euro

Zugleich startet das neue Förderprogramm „Aktiv vor Ort", um ländlich geprägte Vereine und Initiativen zu unterstützen. Sei es bei der Übernahme laufender Kosten, bei der finanziellen Unterstützung von Weiterbildungen oder bei der Digitalisierung des Vereinsalltags. Auch Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten für Ehrenamtliche können gefördert werden. Dafür stehen insgesamt 700.000 Euro bereit. Dieser Maßnahme ging das neue Thüringer Haushaltsgesetz voraus. Sportvereine sind ebenfalls antragsberechtigt und können ab sofort bis zu 5.000 Euro beantragen. Das Förderprogramm richtet sich vorrangig an kleine ländlich geprägte Organisationen mit Sitz in Thüringen. Gefördert werden Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Engagierte sowie die folgend exemplarisch benannten Sachkosten:

  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Engagierte nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz
  • Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
  • Neue Initiativen und Projektideen
  • Kosten für die individuelle Würdigung Ehrenamtlicher
  • Kosten für Vernetzung und Veranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms
  • Honorare mit einem maximalen Honorarsatz pro Person und Tag von je 300,- Euro brutto
  • Maßnahmen zur Digitalisierung der Vereinsarbeit bis zu 800,- Euro brutto
  • Anteilige Kosten für Miete, Pacht, Strom, Nebenkosten
  • Internet- und Telefongebühren
  • Kosten für Versicherungen
  • Verbrauchsmaterialien wie Büromaterial, Portokosten
  • Mitgliedsbeiträge in Dachorganisationen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Das Förderprogramm beginnt ab sofort und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Anträge können einmalig pro Verein oder Initiative bis zum 1. November gestellt werden.

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Veröffentlichung

Di, 16. März 2021

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