Rundschreiben des Landrates zum Thema Kontaktnachverfolgung

Liebe Sportvereine,

 

im Auftrag des Landratsamtes Wartburgkreis sende ich euch Wichtige organisatorische und technische Hinweise zur Erfüllung der nach den Regelungen der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-Cov-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) zur Kontaktnachverfolgung bestehenden Dokumentations- und Meldepflichten.

 

Hinweis: Bitte lest euch dazu zuerst das Anschreiben des Landrates an.

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Veröffentlichung

Fr, 07. Mai 2021

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