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Anzeige von Hygienekonzepten zur Durchführung von Sportveranstaltungen

Liebe Sportvereine,

 

seit dem 15. Juli 2020 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO) in Kraft.
Mit dieser Verordnung geht eine gravierende Änderung einher, denn seit dem sind Sportveranstaltungen des organisierten Sportbetriebs mit bis zu 200 Zuschauern erlaubt.

 

Da eine regelrechte Flut an Anzeigen für Sportveranstaltungen mit unterschiedlichsten Hygieneangaben beim zuständigen Gesundheitsamt eingehen, haben uns der Kreisbeigeordnete Martin Rosenstengel und seine Mitarbeiter im Gesundheitsamt um Unterstützung gebeten.

 

Es wird darum gebeten, dass tatsächlich nur jene Sportveranstaltungen durchgeführt werden die als dringend notwendig erachtet werden, da wir uns immer noch in der Corona- Pandemie befinden.

 

(…Auch wenn die Wartburgregion mit lediglich 5 verstorbenen Bürgern verhältnismäßig glimpflich, die erste "Phase" erlebt hat, sehen wir doch was zu voreilige Öffnungen von Institutionen und unangemessene Schutzmaßnahmen für drastische Fallzahlentwicklungen bewirken können. Auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Gesundheitsamtes wünsche ich mir, dass wir eine solche Situation nicht erleben müssen. Hierbei kann jeder Einzelne mithelfen. ,so Martin Rosenstengel, Kreisbeigeordneter Landratsamt Wartburgkreis)

 

Für eine schnellere Bearbeitung hat das Gesundheitsamt eine Checkliste, siehe Anhang, vorbereitet. Nach dieser Checkliste sollen die Hygienekonzepte eingereicht werden, dies erspart Nachfragen und beschleunigt das Verfahren erheblich.

Dennoch ist aktuell mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Woche (eher mehr) zurechnen.


Zur Erklärung der Rechtslage, § 22 Abs. 4 ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO besagt, dass Sportveranstaltungen des organisierten Sportbetriebes mit bis zu 200 Zuschauern erlaubt sind! D.h. es wird bei einer solchen Veranstaltung nicht die Veranstaltung selbst genehmigt sondern nur das Hygienekonzept.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 24. Juli 2020

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