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Überbrückungshilfe III bis 31. August beantragbar

Liebe Sportvereine,

 

bitte beachtet die nachgolgende Pressemeldung des LSB Thüringen:

 

Überbrückungshilfe III bis 31. August beantragbar

 

Die sogenannte Corona-Überbrückungshilfe III ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen. Die Überbrückungshilfe III umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021. Antragsberechtigt sind auch Sportvereine. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der jeweilige Vorjahresmonat.

Die Anträge sind über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu stellen!